Entfernung vom Gelände/Verweigerung des Zugangs
18.1 Verpflichtungen der Gäste
Alle Gäste sind verpflichtet, die Vorschriften und Regeln, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, den RECRON-Bedingungen, den einheitlichen Gastgewerbebedingungen und der Parkordnung festgelegt sind, strikt einzuhalten. Darüber hinaus müssen Gäste alle Anweisungen des Ferienparkpersonals und/oder des eventuell anwesenden Sicherheitsdienstes in welcher Form oder in welchem Zusammenhang auch immer befolgen. Dies gilt auch für die Regeln zur Nutzung der Einrichtungen.
18.2 Folgen von Verstößen
Verstöße gegen diese Bedingungen und Regeln sowie das Nichtbefolgen der Anweisungen des Personals können zur Entfernung vom Park und zur Verweigerung des Zugangs führen, ohne Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge. Dies berührt nicht das Recht des Parkmanagements, Schadensersatz für Schäden, die durch den Verstoß verursacht wurden, zu verlangen.
18.3 Warnung und sofortige Entfernung
In den meisten Fällen wird zunächst eine Warnung ausgesprochen. In dringenden Fällen, nach Ermessen des Parkmanagements, kann hiervon abgewichen werden, und es kann eine sofortige Entfernung stattfinden, wobei der Zugang zum Park verweigert wird. Das Parkmanagement behält sich auch das Recht vor, bei einer (ersten) Warnung eine zusätzliche Kaution zu verlangen.
Alle Gäste sind verpflichtet, die Vorschriften und Regeln, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, den RECRON-Bedingungen, den einheitlichen Gastgewerbebedingungen und der Parkordnung festgelegt sind, strikt einzuhalten. Darüber hinaus müssen Gäste alle Anweisungen des Ferienparkpersonals und/oder des eventuell anwesenden Sicherheitsdienstes in welcher Form oder in welchem Zusammenhang auch immer befolgen. Dies gilt auch für die Regeln zur Nutzung der Einrichtungen.
18.2 Folgen von Verstößen
Verstöße gegen diese Bedingungen und Regeln sowie das Nichtbefolgen der Anweisungen des Personals können zur Entfernung vom Park und zur Verweigerung des Zugangs führen, ohne Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten oder noch zu zahlenden (Miet-)Beträge. Dies berührt nicht das Recht des Parkmanagements, Schadensersatz für Schäden, die durch den Verstoß verursacht wurden, zu verlangen.
18.3 Warnung und sofortige Entfernung
In den meisten Fällen wird zunächst eine Warnung ausgesprochen. In dringenden Fällen, nach Ermessen des Parkmanagements, kann hiervon abgewichen werden, und es kann eine sofortige Entfernung stattfinden, wobei der Zugang zum Park verweigert wird. Das Parkmanagement behält sich auch das Recht vor, bei einer (ersten) Warnung eine zusätzliche Kaution zu verlangen.