Schwimmbad
6.1 Zugang
Das Schwimmbad ist für Parkgäste frei zugänglich. Besucher können das Schwimmbad gegen die geltende Gebühr nutzen, sofern die maximale Besucherzahl noch nicht erreicht ist.
6.2 Badebekleidung
Badebekleidung ist Pflicht.
6.3 Schwimmkleidung
Schwimmen ist nur in Kleidung aus Badestoffen erlaubt. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Für die Kleinsten sind Schwimmwindeln Pflicht, die an der Spar erhältlich sind.
6.4 Schuhe
Schuhe müssen am Eingang ausgezogen und im Schuhregal abgelegt werden. Nur Badelatschen sind erlaubt.
6.5 Duschen
Vor dem Betreten des Schwimmbads ist Duschen Pflicht.
6.6 Essen und Trinken
Es ist nicht gestattet, eigenes Essen und Trinken ins Schwimmbad mitzubringen.
6.7 Aufblasbare Artikel
Aufblasbare Artikel sind im Schwimmbad nicht erlaubt, mit Ausnahme von Schwimmflügeln. Bälle dürfen nur während Freizeitaktivitäten verwendet werden.
6.8 Kinderwagen
Kinderwagen und Buggys dürfen nicht ins Schwimmbad. Diese können außerhalb des Schwimmbads abgestellt werden.
6.9 Tauchen
Es ist nicht gestattet, vom Beckenrand ins Schwimmbad zu tauchen, da die Wassertiefe maximal 140 cm beträgt.
6.10 Spinde
Nutzen Sie (gegen Gebühr) die abschließbaren Spinde, um Wertgegenstände und Kleidung zu verstauen. Dafür können Sie € 0,50 verwenden, das nach Öffnen des Spinds zurückgegeben wird.
6.11 Aufsicht
Das Schwimmbad wird per Videoüberwachung überwacht. Es gibt keine permanente Aufsicht, daher müssen Sie Ihre Kinder selbst beaufsichtigen.
6.12 Schwimmabzeichen
Kinder ohne Schwimmabzeichen dürfen das Schwimmbad nur unter Begleitung betreten. Schwimmflügel sind für Kinder oder Personen ohne Schwimmabzeichen Pflicht.
6.13 Handtücher
Die vom Ferienpark bereitgestellten Handtücher dürfen nicht im Schwimmbad verwendet werden.
Das Schwimmbad ist für Parkgäste frei zugänglich. Besucher können das Schwimmbad gegen die geltende Gebühr nutzen, sofern die maximale Besucherzahl noch nicht erreicht ist.
6.2 Badebekleidung
Badebekleidung ist Pflicht.
6.3 Schwimmkleidung
Schwimmen ist nur in Kleidung aus Badestoffen erlaubt. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Für die Kleinsten sind Schwimmwindeln Pflicht, die an der Spar erhältlich sind.
6.4 Schuhe
Schuhe müssen am Eingang ausgezogen und im Schuhregal abgelegt werden. Nur Badelatschen sind erlaubt.
6.5 Duschen
Vor dem Betreten des Schwimmbads ist Duschen Pflicht.
6.6 Essen und Trinken
Es ist nicht gestattet, eigenes Essen und Trinken ins Schwimmbad mitzubringen.
6.7 Aufblasbare Artikel
Aufblasbare Artikel sind im Schwimmbad nicht erlaubt, mit Ausnahme von Schwimmflügeln. Bälle dürfen nur während Freizeitaktivitäten verwendet werden.
6.8 Kinderwagen
Kinderwagen und Buggys dürfen nicht ins Schwimmbad. Diese können außerhalb des Schwimmbads abgestellt werden.
6.9 Tauchen
Es ist nicht gestattet, vom Beckenrand ins Schwimmbad zu tauchen, da die Wassertiefe maximal 140 cm beträgt.
6.10 Spinde
Nutzen Sie (gegen Gebühr) die abschließbaren Spinde, um Wertgegenstände und Kleidung zu verstauen. Dafür können Sie € 0,50 verwenden, das nach Öffnen des Spinds zurückgegeben wird.
6.11 Aufsicht
Das Schwimmbad wird per Videoüberwachung überwacht. Es gibt keine permanente Aufsicht, daher müssen Sie Ihre Kinder selbst beaufsichtigen.
6.12 Schwimmabzeichen
Kinder ohne Schwimmabzeichen dürfen das Schwimmbad nur unter Begleitung betreten. Schwimmflügel sind für Kinder oder Personen ohne Schwimmabzeichen Pflicht.
6.13 Handtücher
Die vom Ferienpark bereitgestellten Handtücher dürfen nicht im Schwimmbad verwendet werden.