Schwimmbad
6.1 Zugang
Das Schwimmbad ist für die Gäste des Parks frei zugänglich. Die Besucher können das Schwimmbad zum geltenden Tarif nutzen, sofern die maximale Besucherzahl noch nicht erreicht ist.
6.2 Badebekleidung
Das Tragen von Badebekleidung ist obligatorisch.
6.3 Badebekleidung
Das Schwimmen ist nur in Badekleidung erlaubt. Das Tragen von Hosen unter der Badebekleidung ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Für Kleinkinder sind Schwimmwindeln vorgeschrieben, die im Spar erhältlich sind.
6.4 Schuhe
Die Schuhe sind am Eingang auszuziehen und in den Schuhregal zu stellen. Es sind nur Badelatschen erlaubt.
6.5 Duschen
Vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist ein Besuch in der Dusche obligatorisch.
6.6 Essen und Trinken
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in das Schwimmbad ist nicht gestattet.
6.7 Taschen
Das Mitbringen von Taschen in das Schwimmbad ist nicht gestattet.
6.8 Aufblasbare Gegenstände
Aufblasbare Gegenstände sind im Schwimmbad nicht erlaubt, mit Ausnahme von Schwimmringen. Bälle dürfen nur bei Freizeitaktivitäten verwendet werden.
6.9 Kinderwagen
Kinderwagen und Buggys sind im Schwimmbad nicht erlaubt. Sie können außerhalb des Beckens abgestellt werden.
6.10 Tauchen
Es ist nicht erlaubt, vom Ufer aus in den Pool zu tauchen, da die Wassertiefe maximal 140 cm beträgt.
6.11 Schränke
Benutzen Sie die abschließbaren Schränke (gegen Gebühr), um Wertsachen und Kleidung aufzubewahren. Hierfür können Sie 0,50 € verwenden, die Sie nach dem Öffnen des Schrankes zurückerhalten.
6.12 Bewachung
Das Schwimmbad wird von einer Kamera überwacht. Es gibt keine ständige Aufsicht, daher beaufsichtigen Sie Ihre Kinder bitte selbst.
6.13 Schwimmschein
Kinder ohne Schwimmnachweis dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht betreten. Für Kinder oder Personen ohne Schwimmnachweis besteht Schwimmgurtpflicht.
6.14 Handtücher
Die vom Ferienpark zur Verfügung gestellten Handtücher dürfen im Schwimmbad nicht benutzt werden.
Das Schwimmbad ist für die Gäste des Parks frei zugänglich. Die Besucher können das Schwimmbad zum geltenden Tarif nutzen, sofern die maximale Besucherzahl noch nicht erreicht ist.
6.2 Badebekleidung
Das Tragen von Badebekleidung ist obligatorisch.
6.3 Badebekleidung
Das Schwimmen ist nur in Badekleidung erlaubt. Das Tragen von Hosen unter der Badebekleidung ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Für Kleinkinder sind Schwimmwindeln vorgeschrieben, die im Spar erhältlich sind.
6.4 Schuhe
Die Schuhe sind am Eingang auszuziehen und in den Schuhregal zu stellen. Es sind nur Badelatschen erlaubt.
6.5 Duschen
Vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist ein Besuch in der Dusche obligatorisch.
6.6 Essen und Trinken
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in das Schwimmbad ist nicht gestattet.
6.7 Taschen
Das Mitbringen von Taschen in das Schwimmbad ist nicht gestattet.
6.8 Aufblasbare Gegenstände
Aufblasbare Gegenstände sind im Schwimmbad nicht erlaubt, mit Ausnahme von Schwimmringen. Bälle dürfen nur bei Freizeitaktivitäten verwendet werden.
6.9 Kinderwagen
Kinderwagen und Buggys sind im Schwimmbad nicht erlaubt. Sie können außerhalb des Beckens abgestellt werden.
6.10 Tauchen
Es ist nicht erlaubt, vom Ufer aus in den Pool zu tauchen, da die Wassertiefe maximal 140 cm beträgt.
6.11 Schränke
Benutzen Sie die abschließbaren Schränke (gegen Gebühr), um Wertsachen und Kleidung aufzubewahren. Hierfür können Sie 0,50 € verwenden, die Sie nach dem Öffnen des Schrankes zurückerhalten.
6.12 Bewachung
Das Schwimmbad wird von einer Kamera überwacht. Es gibt keine ständige Aufsicht, daher beaufsichtigen Sie Ihre Kinder bitte selbst.
6.13 Schwimmschein
Kinder ohne Schwimmnachweis dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht betreten. Für Kinder oder Personen ohne Schwimmnachweis besteht Schwimmgurtpflicht.
6.14 Handtücher
Die vom Ferienpark zur Verfügung gestellten Handtücher dürfen im Schwimmbad nicht benutzt werden.