Kaution
10.1 Kaution für Einrichtungen
Wenn für eine Einrichtung eine Kaution erhoben wird, muss diese in demselben Zustand wie bei der Ausgabe und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Wenn die Einrichtung nicht im gleichen Zustand zurückgegeben wird, kann der Ferienpark die Kaution einbehalten. Wenn die Einrichtung später als zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, wird die Kaution einbehalten und eine Gebühr von 10,00 € pro 15 Minuten Verspätung wird erhoben.
10.2 Kaution für Schrankenpässe
Für befestigte Schrankenpässe wird eine Kaution von 50,00 € erhoben. Wenn der befestigte Schrankenpass nicht zurückgegeben wird, wird die Kaution einbehalten.
10.3 Kaution für Gruppenbuchungen
Der Ferienpark kann jederzeit eine Kaution für einen Aufenthalt verlangen. Bei Gruppenbuchungen kann eine Kaution erforderlich sein, jedoch gibt es keinen festen Kautionstarif.
Wenn für eine Einrichtung eine Kaution erhoben wird, muss diese in demselben Zustand wie bei der Ausgabe und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden. Wenn die Einrichtung nicht im gleichen Zustand zurückgegeben wird, kann der Ferienpark die Kaution einbehalten. Wenn die Einrichtung später als zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, wird die Kaution einbehalten und eine Gebühr von 10,00 € pro 15 Minuten Verspätung wird erhoben.
10.2 Kaution für Schrankenpässe
Für befestigte Schrankenpässe wird eine Kaution von 50,00 € erhoben. Wenn der befestigte Schrankenpass nicht zurückgegeben wird, wird die Kaution einbehalten.
10.3 Kaution für Gruppenbuchungen
Der Ferienpark kann jederzeit eine Kaution für einen Aufenthalt verlangen. Bei Gruppenbuchungen kann eine Kaution erforderlich sein, jedoch gibt es keinen festen Kautionstarif.