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Kaution

10.1 Kaution für Einrichtungen
Wenn für eine Einrichtung eine Kaution erhoben wird, muss diese in demselben Zustand wie bei der Ausgabe und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden. Wird die Einrichtung nicht in demselben Zustand zurückgegeben, kann der Ferienpark die Kaution einbehalten. Bei verspäteter Rückgabe wird die Kaution einbehalten und pro 15 Minuten Verspätung ein Bußgeld von 10,00 € erhoben.

10.2 Kaution für Schrankenpässe
Für gepflasterte Schrankenpässe wird eine Kaution von 50,00 € erhoben. Wird der gepflasterte Schrankenpass nicht zurückgegeben, wird die Kaution einbehalten.

10.3 Kaution für Gruppenbuchungen
Der Ferienpark kann jederzeit eine Kaution für einen Aufenthalt verlangen. Bei Gruppenbuchungen besteht die Möglichkeit, dass eine Kaution verlangt wird, aber es gibt keinen einheitlichen Kautionssatz.