Sicherheitsanforderungen
17.1 Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften
Sie sind verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen.
17.2 Zugang für Notfalldienste
Wege, Zufahrten und Schranken müssen jederzeit frei von Autos und anderen Hindernissen gehalten werden, um den Zugang für Notfalldienste im Falle eines Notfalls zu gewährleisten.
17.3 Geschwindigkeitsbegrenzungen
Verwenden Sie Motorfahrzeuge und/oder Autos auf dem Gelände so wenig wie möglich. Die Geschwindigkeit darf nicht mehr als 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) betragen. Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.
17.4 Verbot von Rollern und elektrischen Fahrzeugen
Es ist verboten, auf dem Park Roller, Mopeds, E-Scooter und andere elektrisch betriebene Fahrzeuge (mit Ausnahme von Autos und Elektromobilen) zu verwenden. In Ausnahmefällen kann der Parkmanager eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese Genehmigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erteilt wird.
17.5 Verbot von offenen Flammen
Offene Flammen sind strengstens verboten. Dies umfasst auch das Abbrennen von Kerzen ohne Aufsicht, das Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten oder Streichhölzern sowie das Vorhandensein von brennbaren oder explosiven Stoffen.
17.6 Verwendung von Grillgeräten
Die Verwendung eines Grills im Park ist gestattet, wenn er mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und Unterkünften entfernt ist. Außerdem muss immer ein Eimer mit etwa 10 Litern Wasser in Reichweite des Grills für Notfälle bereitstehen. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle oder Briketts verwendet werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Verwendung eines Grills unter besonderen Umständen, wie bei extremer Trockenheit, zu verbieten.
17.7 Entsorgung von Einweg-Grills
Einweg-Grills dürfen erst in den vorgesehenen Containern entsorgt werden, wenn sie vollständig gelöscht und abgekühlt sind, aufgrund der Brandgefahr.
Sie sind verpflichtet, alle Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften sowie die Anweisungen des Personals unverzüglich zu befolgen.
17.2 Zugang für Notfalldienste
Wege, Zufahrten und Schranken müssen jederzeit frei von Autos und anderen Hindernissen gehalten werden, um den Zugang für Notfalldienste im Falle eines Notfalls zu gewährleisten.
17.3 Geschwindigkeitsbegrenzungen
Verwenden Sie Motorfahrzeuge und/oder Autos auf dem Gelände so wenig wie möglich. Die Geschwindigkeit darf nicht mehr als 5 km/h (Schrittgeschwindigkeit) betragen. Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.
17.4 Verbot von Rollern und elektrischen Fahrzeugen
Es ist verboten, auf dem Park Roller, Mopeds, E-Scooter und andere elektrisch betriebene Fahrzeuge (mit Ausnahme von Autos und Elektromobilen) zu verwenden. In Ausnahmefällen kann der Parkmanager eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Diese Genehmigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erteilt wird.
17.5 Verbot von offenen Flammen
Offene Flammen sind strengstens verboten. Dies umfasst auch das Abbrennen von Kerzen ohne Aufsicht, das Wegwerfen von brennenden Zigarren, Zigaretten oder Streichhölzern sowie das Vorhandensein von brennbaren oder explosiven Stoffen.
17.6 Verwendung von Grillgeräten
Die Verwendung eines Grills im Park ist gestattet, wenn er mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern, Zäunen, Gebäuden und Unterkünften entfernt ist. Außerdem muss immer ein Eimer mit etwa 10 Litern Wasser in Reichweite des Grills für Notfälle bereitstehen. Als Brennstoff für den Grill dürfen nur Strom, Gas, Holzkohle oder Briketts verwendet werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Verwendung eines Grills unter besonderen Umständen, wie bei extremer Trockenheit, zu verbieten.
17.7 Entsorgung von Einweg-Grills
Einweg-Grills dürfen erst in den vorgesehenen Containern entsorgt werden, wenn sie vollständig gelöscht und abgekühlt sind, aufgrund der Brandgefahr.