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Fundsachen

14.1 Abgabe und Rückgabe von Fundgegenständen
Fundsachen können an der Rezeption oder am Mauk-Infopoint abgegeben werden. Ist ein Gast bereits abgereist, kann die Fundsache dem Gast auf Wunsch (Nachnahme) auf eigene Kosten und Gefahr zugesandt werden. Der Unternehmer haftet nicht für etwaige Schäden an der Fundsache.

14.2 Verlust des Eigentums
Meldet sich der Eigentümer einer Fundsache nicht innerhalb eines Monats nach Übergabe der Sache, so gilt dies als Verzicht auf den Besitz der Sache.