(Nacht-)Ruhe und Belästigung
5.1 Nachtruhe
Die Nachtruhe auf unserem Gelände gilt von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Dies bedeutet, dass keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche erlaubt sind. In dieser Zeit ist auch die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen verboten. Ab 01:00 Uhr ist es nicht mehr gestattet, sich auf dem Parkgelände aufzuhalten. Wenn Lärmbelästigung verursacht wird, haben die Mitarbeiter des Vakantiepark Eiland van Maurik die Befugnis, dich zur Ruhe zu ermahnen oder dich vom Gelände zu entfernen.
5.2 Lärmbelästigung tagsüber
Auch tagsüber ist es nicht erlaubt, Musikabspielgeräte, Musikinstrumente oder andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen können, in einer Weise zu verwenden, die andere stört. Der Erhalt einer Beschwerde von einem anderen Gast wird als Beweis für die Belästigung angesehen.
5.3 Öffentliche Trunkenheit
Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Der Besitz von offenen Flaschen oder Dosen mit Alkohol wird als öffentliche Trunkenheit betrachtet. Alkohol darf nur in der Unterkunft, beim Campinggerät und in den Gastronomiebereichen konsumiert werden. Alkoholgebrauch ist für Gäste unter 18 Jahren verboten.
5.4 (Soft)Drogen
Der Gebrauch oder Besitz von (Soft)Drogen auf, um oder in der Unterkunft oder dem Campinggerät ist verboten.
5.5 Begrenzung von Lärmbelästigung
Der Ferienpark wird, wenn möglich, versuchen, Lärmbelästigungen vor 10:00 Uhr zu minimieren.
Die Nachtruhe auf unserem Gelände gilt von 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Dies bedeutet, dass keine lauten Gespräche, Musik oder andere Geräusche erlaubt sind. In dieser Zeit ist auch die Nutzung von motorisierten Fahrzeugen verboten. Ab 01:00 Uhr ist es nicht mehr gestattet, sich auf dem Parkgelände aufzuhalten. Wenn Lärmbelästigung verursacht wird, haben die Mitarbeiter des Vakantiepark Eiland van Maurik die Befugnis, dich zur Ruhe zu ermahnen oder dich vom Gelände zu entfernen.
5.2 Lärmbelästigung tagsüber
Auch tagsüber ist es nicht erlaubt, Musikabspielgeräte, Musikinstrumente oder andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen können, in einer Weise zu verwenden, die andere stört. Der Erhalt einer Beschwerde von einem anderen Gast wird als Beweis für die Belästigung angesehen.
5.3 Öffentliche Trunkenheit
Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Der Besitz von offenen Flaschen oder Dosen mit Alkohol wird als öffentliche Trunkenheit betrachtet. Alkohol darf nur in der Unterkunft, beim Campinggerät und in den Gastronomiebereichen konsumiert werden. Alkoholgebrauch ist für Gäste unter 18 Jahren verboten.
5.4 (Soft)Drogen
Der Gebrauch oder Besitz von (Soft)Drogen auf, um oder in der Unterkunft oder dem Campinggerät ist verboten.
5.5 Begrenzung von Lärmbelästigung
Der Ferienpark wird, wenn möglich, versuchen, Lärmbelästigungen vor 10:00 Uhr zu minimieren.