(Nacht-)Ruhe und Belästigung
5.1 Nachtruhe
Die Nachtruhe auf unserem Gelände gilt von 23:00 bis 07:00 Uhr. Das bedeutet, dass keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm erlaubt sind. Während dieser Zeit ist auch das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet. Ab 01:00 Uhr ist das Umherwandern im Park verboten. Sollte es dennoch zu Lärmbelästigungen kommen, ist das Personal des Vakantiepark Eiland van Maurik befugt, Sie zur Ruhe anzuhalten oder Sie von unserem Gelände zu verweisen.
5.2 Lärmbelästigung während des Tages
Auch tagsüber ist es nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente oder andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen können, so zu benutzen, dass andere Gäste belästigt werden. Eine Beschwerde eines anderen Gastes gilt als Beweis für eine Belästigung.
5.3 Öffentliche Trunkenheit
Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Der Besitz von geöffneten Flaschen oder Dosen mit Alkohol gilt als öffentliche Trunkenheit. Alkohol darf nur in den Unterkünften, auf den Campingeinrichtungen und in den Verpflegungseinrichtungen konsumiert werden. Für Gäste unter 18 Jahren ist der Alkoholkonsum verboten.
5.4 (Weiche) Drogen
Der Konsum oder der Besitz von (weichen) Drogen in, an oder in der Unterkunft oder den Campingmitteln ist verboten.
5.5 Begrenzung der Lärmbelästigung
Der Ferienpark wird, wenn möglich, versuchen, die Lärmbelästigung vor 10:00 Uhr zu begrenzen.
Die Nachtruhe auf unserem Gelände gilt von 23:00 bis 07:00 Uhr. Das bedeutet, dass keine lauten Gespräche, Musik oder sonstiger Lärm erlaubt sind. Während dieser Zeit ist auch das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet. Ab 01:00 Uhr ist das Umherwandern im Park verboten. Sollte es dennoch zu Lärmbelästigungen kommen, ist das Personal des Vakantiepark Eiland van Maurik befugt, Sie zur Ruhe anzuhalten oder Sie von unserem Gelände zu verweisen.
5.2 Lärmbelästigung während des Tages
Auch tagsüber ist es nicht gestattet, Musikträger, Musikinstrumente oder andere Gegenstände, die Lärmbelästigung verursachen können, so zu benutzen, dass andere Gäste belästigt werden. Eine Beschwerde eines anderen Gastes gilt als Beweis für eine Belästigung.
5.3 Öffentliche Trunkenheit
Öffentliche Trunkenheit ist verboten. Der Besitz von geöffneten Flaschen oder Dosen mit Alkohol gilt als öffentliche Trunkenheit. Alkohol darf nur in den Unterkünften, auf den Campingeinrichtungen und in den Verpflegungseinrichtungen konsumiert werden. Für Gäste unter 18 Jahren ist der Alkoholkonsum verboten.
5.4 (Weiche) Drogen
Der Konsum oder der Besitz von (weichen) Drogen in, an oder in der Unterkunft oder den Campingmitteln ist verboten.
5.5 Begrenzung der Lärmbelästigung
Der Ferienpark wird, wenn möglich, versuchen, die Lärmbelästigung vor 10:00 Uhr zu begrenzen.